Wichtige Informationen für unsere Passagiere / AGB’s

 

Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie die folgenden Hinweise zu unseren Ballonfahrten.
Für die Vereinbarung Ihres Fahrtermins wenden Sie sich bitte frühzeitig an:

Skytec-Aeroteam GmbH 079 690 33 85 oder 034 422 33 85


Ballonfahren als Teamerlebnis

Unsere Art der Ballonfahrt verstehen wir als ein dynamisches Individualerlebnis in einer kleinen Gruppe.  Persönliche Betreuung und Teamgeist sind bei uns selbstverständlich. Wenn möglich berücksichtigen wir Gebietswünsche der Passagiere (ausser bei Budgetfahrten). Daher finden unsere Fahrten in unterschiedlichen Regionen statt. Natürlich zählen wir auf die aktive Mithilfe unserer Fahrgäste beim Auf- bzw. Abrüsten des Ballonmaterials. Das gehört bei unseren Luftreisen genau so dazu wie das Glas Sekt danach. Die Ballonfahrt runden wir mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Gasthof ab. Unsere Ballonevents enden mit der sicheren Rückreise zum Treffpunkt.

 

Jahreszeit / Hauptsaison

Der Ballon reagiert – bedingt durch sein grosses Volumen – auf feinste Windbewegungen. Er ist in der Start- und Landephase empfindlicher als ein Motorflugzeug oder ein Helikopter. Der Ballon ist in seiner Fahrrichtung nicht direkt steuerbar. Gezieltes Sinken oder Steigen in unterschiedlichen Windschichten sowie topografisch kanalisierte Bodenwinde erlauben dem Piloten, die Fahrrichtung seines Ballons zu beeinflussen. Diese indirekten Steuermöglichkeiten sind weitgehend vom Geschick des Piloten abhängig.

Sie fahren mit uns während des ganzen Jahres Ballon. Die eigentliche Hauptsaison für Alpenfahrten und Hochalpenüberquerungen beschränkt sich auf den Herbst und Winter. Diese Jahreszeiten zeichnen sich durch tiefere Aussentemperaturen aus. Die thermische Aktivität der Sonne bzw. die dadurch ausgelöste Turbulenz beschränkt sich dann auf ein Minimum.

Im Sommer – bei hoher Sonneneinstrahlung und entsprechend hoher Bodenerwärmung – ist immer mit thermischer Turbulenz zu rechnen. Diese Warmluftablösung beginnt bereits nach 8 Uhr und erreicht am frühen Nachmittag ihre höchste Aktivität. Ist eine Fahrt am Morgen geplant, sollte der Start deshalb so früh als möglich erfolgen (ca. 6 Uhr). Bei Fahrten am Abend kann erst ab ca. 18 Uhr mit einer Beruhigung der Bodenschicht gerechnet werden.

 

Meteoentscheid

Massgebend für die Durchführung einer Ballonfahrt sind die aktuellen und prognostizierten Wetter- und Windverhältnisse. Die Entscheidung kann der Pilot erst zwischen 3 bis 8 Stunden vor dem Start fällen. Bei unsicherer Wetterentwicklung ist der Pilot verpflichtet, die Fahrt auf dem Startplatz abzusagen oder diese während der Ballonfahrt vorzeitig abzubrechen.

 

Fahrgebiete

Wir sind in vielen Gebieten der Schweiz unterwegs ausser in den Regionen: Genfersee, Zürich und Tessin. Im Winter verlagern wir unsere Hauptaktivitäten in die Bergregionen (Alpenfahrten und Hochalpenüberquerungen). Unsere Gruppen setzen wir nach gewünschten Fahrregionen wie: Mittelland, Seeland, Emmental, Alpen, Ostschweiz und Zentralschweiz zusammen. Budgetfahrten finden immer in der Region Bern-Burgdorf statt. Bei kompletten Korbschaften (geschlossene Gesellschaft mit 6 Passagieren) gehen wir auf individuelle Startplatzwünsche wenn möglich ein. Entscheidend sind in jedem Fall topografische wie meteorologische Bedingungen, denn Sicherheit hat bei uns immer Vorrang.

 

Passagiere und Gesundheit

Grundsätzlich eignet sich eine Ballonfahrt für alle Altersgruppen. Hingegen verzichten wir aufgrund unserer Erfahrung darauf, Kinder unter 12 Jahren zu befördern. An die Gesundheit unserer Passagiere stellen wir in deren eigenen Interesse gewisse Anforderungen. Für Personen mit Herz- oder Atembeschwerden und fehlender körperlicher Konstitution (wenn Wanderungen nicht mehr möglich sind), ist eine Ballonfahrt nicht geeignet. Bestehen gewisse Zweifel, empfehlen wir eine Rücksprache mit dem Hausarzt.

 

Haftungsbestimmungen / Verordnung von Montreal EG 2027/97

Das Skytec-Aeroteam GmbH ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL für die Durchführung von gewerbsmässigen Passagierfahrten lizenziert. Wir unterstehen den allgemein gültigen Haftungsbestimmungen des Lufttransportreglements. Wir erfüllen die Anforderungen der neuen Verordnung EG 2027/97 des Abkommens von Montreal. Die Garantiesumme beträgt CHF 9'000'000.00 und für mitgeführte Sachen CHF 5'000.00 pro Person. Bei Vorfällen besteht zudem eine Deckung durch öffentliche und private Versicherungen und Krankenkassen (Leistungsergänzung für Unfallrisiko erforderlich).

 

Terminvereinbarung / kurzfristige Absage / höhere Gewalt

Unsere Terminabsprachen sind verbindlich. Ist ein Passagier verhindert, muss er dies dem Pilot umgehend und so früh als möglich mitteilen. Bei kurzfristiger Absage von weniger als 24 Stunden oder bei Nichterscheinen am Treffpunkt verfällt der Gutschein. Der verhinderte Passagier hat die Möglichkeit, eine Ersatzperson für diese Fahrt zu berücksichtigen.  Muss ein vereinbarter Fahrtermin infolge unsicherer Wetterlage oder fehlender Passagiere durch uns abgesagt werden, betrachten wir dies als höhere Gewalt. Wir bemühen uns, den dadurch betroffenen Passagieren umgehend neue Termine vorzuschlagen. Geschenkgutscheine werden nicht rückvergütet und für bereits entstandene Kosten für die individuelle Anreise der Passagiere übernehmen wir keine Haftung.

 

Bekleidung und persönliche Ausrüstung

Wanderschuhe, Sonnenbrille, und eine Kopfbedeckung sind im Winter wie im Sommer unerlässlich. Wir empfehlen der Jahreszeit angepasste Freizeitbekleidung, welche die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Im Winter betragen die Aussentemperaturen ca. +10°C bis –15°C. Bedingt durch die starke Sonneneinstrahlung in grosser Höhe und die geringe Luftfeuchtigkeit ist das subjektive Kälteempfinden jedoch sehr gering. Es genügen Skidress oder Faserpelzkleider und Handschuhe. Bringen Sie Ihre Video- oder Fotokamera mit, denken Sie jedoch bitte daran, dass Sie als Inhaber die Haftung bei Verlust oder Beschädigung selber tragen. Für Hochalpenüberquerungen und weitere Expeditionsfahrten erhalten Sie von uns eine spezielle Checkliste.

 

Gutscheingültigkeit / zusätzliche Passagiere

Unsere Ballongutscheine sind ab Ausstelldatum 2 Jahre gültig und werden nicht rückvergütet. In dringenden Fällen kann die Gutscheingültigkeit gegen eine Gebühr von CHF 80.00 um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Ihren Gutschein auf eine andere Person überschreiben möchten. Möchten Sie Ihre Ballonfahrt zusammen mit weiteren Personen unternehmen, so teilen Sie uns dies frühzeitig mit. Gerne halten wir dann die Passagierplätze für Sie und Ihre Gäste frei.


 

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